Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Text- und Kommunikationsdienstleisterin Petra Vollmann „Starke Worte“  (im weiteren Verlauf kurz Texterin genannt) und dem Auftraggeber. Grundsätzlich sind beide Parteien damit einverstanden, die Kommunikation (Angebot, Rechnung, Absprachen) per E-Mail und sonstigen digitalen Tools zu akzeptieren und die daraus resultierenden Risiken selbst zu tragen.

1. Vertragsschluss

1.1 Die Texterin erstellt dem Auftraggeber ein schriftliches oder mündliches Angebot über die zu vereinbarenden Leistungen.
1.2 Durch die schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebotes, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen an die Texterin wird ein Auftrag rechtsverbindlich geschlossen.
1.3 Der Auftraggeber teilt der Texterin seine Wünsche bezüglich Inhalt, Verwendungszweck, Umfang und Tonalität des zu erstellenden bzw. zu überarbeitenden Texts mit (Briefing) und stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung (Produktbeschreibungen, Ablaufpläne, Stichwortlisten, Mustertexte, etc.).
1.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar einen Korrekturdurchgang. Darüberhinausgehende Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Autorenkorrekturen, die nach bereits erteilter Freigabe anfallen.

2. Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten

2.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Dienstleistungen der Texterin auf der Grundlage der den Kostenvoranschlägen zugrunde liegenden Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Der Entwurf von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die aktuellen marktüblichen Preise.
2.3 Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, niedergelegt im Angebot, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. Die Texterin verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
2.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin den Verzögerungsschaden geltend machen.
2.5 Fremd- und Nebenkosten – z. b. für Versand, Kurierdienst, Anreise, Hotel, etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. der Texterin als Auslagen zu erstatten.
2.6 Fahrtkosten – wie z. B. An- und Abfahrten, Besorgungen, Recherchen, Kurierfahrten – können von der Texterin mit dem halben Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde und jeder gefahrene Kilometer mit einem Satz von 0,50 € abgerechnet werden.
2.7 Gebühren und sonstige Abgaben, wie beispielweise die Künstlersozialabgabe, trägt der Auftraggeber – auch dann, wenn sie nacherhoben werden. Die Künstlersozialkasse erhebt nach dem am 01.01.1983 in Kraft getretenen Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVersG) für selbstständige Künstler/Publizisten eine Künstlersozialabgabe, sofern das Unternehmen „nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt bzw. die Gesamtsumme der in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte 450,- € übersteigt“. Diese gesetzliche Abgabe beträgt zurzeit 4,2 % des Rechnungsbetrags und wird unabhängig davon erhoben, ob der Auftragnehmer in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht. Für die Erbringung der Künstlersozialabgabe ist eine formlose Meldung des Auftraggebers bei der Künstlersozialkasse gesetzlich vorgeschrieben.
2.8 Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag gibt, geschieht dies nur, wenn der Auftraggeber die Arbeiten und Leistungen direkt mit dem Auftragnehmer der Fremdleistungen abrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
2.9 Sonderleistungen, die über den üblichen bzw. vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3. Zahlungsweise

3.1 Die Vergütung ist – soweit nicht anders in der jeweiligen Rechnung angegeben – bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
3.2 Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit (ab 7 Tagen) oder erfordert er von der Texterin hohe finanzielle Vorleistungen (ab 1.000,- EUR), so ist eine Abschlagzahlung zu leisten, und zwar 40 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30 % nach hälftiger Fertigstellung und 30 % nach Ablieferung.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann die Texterin die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 BGB verlangen.

4. Lieferung

4.1 Der Versand der Texte erfolgt in Datenform. Die Texterin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten Dokumente. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die Dokumente rechtzeitig verschickt wurden. Der Versand von Unterlagen oder Dateien erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Versand auf elektronischem Weg (z. B. per E-Mail).
4.2 Bei Übersendung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
4.3 Angegebene Liefertermine sind in der Regel unverbindlich. Die Texterin setzt den Auftraggeber jedoch von einer Verzögerung in Kenntnis, wenn absehbar wird, dass der angegebene Termin nicht eingehalten werden kann. Im Falle einer verbindlichen Terminzusage haftet die Texterin, dies gilt jedoch nicht für Verzögerungen, die nicht von ihr zu verantworten sind.

5. Abnahme, Gewährleistung

5.1 Die gelieferten Texte und Dateien sind unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Diese sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen ab Übersendung anzuzeigen. Der Texterin muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden. Im Falle eines vorhandenen, aber nicht sofort erkennbaren Mangels gilt Absatz 2 entsprechend.
5.2 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von sieben Tagen als freigegeben.
5.3 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

6. Korrektur, Eigenwerbung

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung ist der Texterin ein Korrekturabzug vorzulegen.
6.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin fünf einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere als Referenz auf der eigenen Website. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe.

7. Urheber- und Nutzungsrecht

7.1 Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine aktuelle marktübliche Vergütung als vereinbart.
7.2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texterin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3 Die Texterin hat das Recht, bei jeder Veröffentlichung als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % des vereinbarten Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.
7.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

8. Verschwiegenheit

Die Texterin und der Auftraggeber verpflichten sich zur Geheimhaltung aller ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des anderen, auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus.

9. Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot

Die Texterin verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.

10. Haftung

10.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Texterin nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Texterin oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der Texterin gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
10.2 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts, sind nicht Aufgabe der Texterin. Es wird deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Layouts, der Arbeitsergebnisse und Ideen gehaftet. Für die wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet die Texterin nicht.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist der Sitz von Petra Vollmann „Starke Worte“.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Texterin schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Dortmund, den 31.05.2021